Das Landschaftsschutzgebiet

Gemäß der Landschaftsschutzgebietsverordnungen der Region Hannover befinden sich Teile von Oerie bzw. der Oerier Umgebung in einem Landschaftsschutzgebiet.

„LSG-H 34 – Limberg, Hallerburger Holz und Jeinser Holz“, so heisst der Teil der Landschaftsschutzgebietverordnungen, aus denen der Umfang des Landschaftsschutzgebietes für Oerie hervorgeht. (Der Link verweist auf eine Übersichtskarte für die Region, Größe ca. 22 MByte)

Da es sich bei der o. g. Verordnung um eine ziemliche trockene Lektüre mit Beschreibungen von Flurgrundstücken und Ähnlichem handelt, ist hier einfach der für Oerie geltende Bereich entsprechend einer Übersicht der Region Hannover als kleine Grafik abgebildet:

Oerie im LSG

Bezüglich des Landschaftsschutzgebiet ist anzumerken, dass für Oerie die Besonderheit gilt, dass u. a. im Bereich des Oerier Waldes, bzw. der gesamte westlich bis süd-östliche Bereich außerhalb Oeries (siehe Karte), eine ganzjährige Leinenpflicht gilt. Geregelt ist dies in einer Verordnung der Stadt Pattensen

Verordnung über die Ausweisung von Wildschongebieten in der über die Ausweisung von Wildschongebieten in der Stadt Pattensen